Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing. (Elektrotechnik), LL.M. (Europarecht)
 iplaw- trademark law trademark lawyer ip lawyer ip attorney patent application trade secret germany european trade mark registered file an application trademark name logo intellectual property law ip lawyer ip specialist

 Muster  Gesetze  IP-Gerichte  Urteile  Kontakt  Vollmacht  Impressum  Links  Blog  AGB

 

 Überblick  Rechtsgebiete  IP - Rechte  Patentschutz  Markenschutz  Designschutz  Lizenzrecht  EDV-Recht  Medienrecht  Kartellrecht

 Patentrecht  Know-How  Sortenschutzrecht  Gebrauchsmusterrecht  Geschmacksmusterrecht  Markenrecht  Domainrecht  Urheberrecht  Verlagsrecht  Musikrecht

rechtsanwalt-hannover-iprechtler fachanwalt gewerblicher rechtsschutz urteil mustervertrag agb erstellung it-recht computerrecht rechtsanwalt Gesetze Lizenzrecht EDV-Recht Markenrechte Patentrechte Gebrauchsmusterrechte Hannover Stuttgart IP-Recht Technikrecht TK-Recht Wettbewerbsrecht Medienrecht Urheberrecht  patentrecht-gebrauchsmusterrecht-geschmacksmusterrecht-domainrecht-urheberrecht-abmahnung-lizenzrecht-edv-recht-computerrecht-medienrecht-musikrecht-filmrecht-wettbewerbsrecht-lebensmittelrecht-vergaberecht-apothekenrecht-markenrecherchen-mustervertrag-agb-gesetz-anwalt-lg-olg-bgh

markenanmeldung-patentanmeldung-wettbewerbsrecht gebrauchsmusteranmeldung geschmackmusteranmeldung europäische Anmeldung internationale anmeldung internationale registrierung München Genf Berlin anwalt Köln Stuttgart Frankfurt Hamburg Lübeck Hildesheim Celle Kassel Oldenburg Osnabrück Bielefeld Magdeburg Leipzig Dresden Nürnberg Ausgburg Karlsruhe Mannheim Tübingen Ulm Mainz Fachanwalt IP iprecht-markenanmeldung-markenrecht-patentrecht-patentanmeldung-anwalt-fachanwalt-hannover-stuttgart-berlin-muenchen-english-iprechtler-it-recht

markenschutz-namensschutz-patentschutz designschutz anwalt gebrauchsmusterschutz patent gebrauchsmuster anwalt erfinder design geschmacksmuster marke anwalt eu-marke eu-patent europaweiter schutz europäisches patentamt epo epa anwalt vertreter Deutschland

vertragsrecht-mustervertrag-lizenzvertrag-agb Lizenzrecht Anwalt Urheberrecht Künstlerrecht KUG Recht am eigenen Bild Medienrecht Presserecht anwalt Softwarerecht geistige Schutzrecht Rechtsanwalt

 IT-Recht  Datenschutzrecht  Telekommunikationsrecht  Internationales Recht  Lebensmittelrecht  Apothekenrecht  Arzneimittelrecht  Energierecht  Technikrecht  Vergaberecht

 

 

 

 

>Start >Überblick >Rechtsgebiete >IP - Rechte >Urheberrecht
 

Start
IP - Rechte
Musikrecht
Filmrecht
IP - Rechte
Patentrecht
Markenrecht-international
Urheberrecht-international
Wettbewerbsrecht
Lebensmittelrecht
Arzneimittelrecht
EDV-Recht
Domainrecht
Softwarerecht
Internetrecht
Vergaberecht
Medienrecht
TK-Recht
Verlagsrecht
Lizenzrecht
Kartellrecht
Energierecht
Abmahnung
Vollmacht
Kanzlei
AGB

Urheberrecht:

 

Was ist ein Urheberrecht oder ein “Copyright”

Urheberrecht oder Copyright bedeutet das ausschliessliche Recht, ein literarisches, musisches, künstlerisches uvam Original “kopieren” (=copyright) zu dürfen. Voraussetzung ist i.d.R. eine persönliche geistige Schöpfung. Geschützt werden Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dies umfasst Ton- und Bildaufnahmen, Darbietungen eines Künstlers und bspw. Software. Hinsichtlich letzterem existieren allerdings Sonderregelungen innerhalb des Urhebergesetzes. Der Inhalt einer Domain kann ebenfalls Urheberrechtsschutz haben, wobei dieser nicht auf die html-”Software” zurückzuführen ist, sondern auf die äussere Darstellung einer Seite.

“Copyright” als Charakterisierung ist allerdings unvollständig: Der Schutz umfasst keineswegs nur die Frage der Rechtmässigkeit einer Kopie, geschützt wird auch die öffentliche Wiedergabe, Verbreitung, Übersetzung, Änderung, Aufnahme uvam - und zwar sowohl hinsichtlich des Gesamtwerkes als auch wesentlicher Teile. Des weiteren stammt “Copyright” aus dem anglo-amerikanischen Raum. Das dortige “Copyright” ist nicht in allen Einzelheiten mit dem deutschen Urheberrecht vergleichbar (insbesondere ist das sog. - in Deutschland existierende - Urheberpersönlichkeitsrecht nicht übertragbar, Arbeitnehmer werden anders beurteilt ua.).

 

Was kann durch ein Urheberrecht geschützt sein

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen auf zahlreichen Gebieten, wie literarische, dramaturgische, musikalische, künstlerische, architektonische, filmische u.v.a. Werkformen. Umfasst sind insbesondere auch Darstellungen wissenschaftlicher Art, also Skizzen, Pläne, Karten, Zeichnungen. Eine persönliche geistige Schöpfung erfordert eine sog. Schöpfungshöhe (wohingegen im angloamerikanischen Raum - lediglich - “skill and labour” erwartet wird). Diese Frage des Vorliegens einer Schöpfungshöhe kann nicht schematisch bestimmt werden, sondern wird in Grenzfällen auch von den Gerichten häufig unterschiedlich beurteilt.

Dem Urheberrecht zugänglich ist auch Software. So genannte Leistungsschutzrechte (nicht wettbewerbsrechtliche) sind ebenfalls im Urhebergesetz geregelt und umfassen z.B. Datenbanken.

 

Welche Gegenstände können nicht geschützt werden

Ideen als solche sind nicht - auch nicht urheberrechtlich - geschützt. Insoweit verbleibt der Grundsatz “die Gedanken sind frei” in jeder Hinsicht. Erst eine konkrete Ausdrucksform der Idee kann Urheberrechtsschutz erlangen: Der Autor eines Buches über die Geschichte Deutschlands mag Urheberrechtsschutz hinsichtlich dieses Buches haben. Er kann deswegen jedoch nicht die “Idee” eines Werkes über die Geschichte Deutschlands untersagen. Wer bspw. eine bestimmte Idee eines Internet-Unternehmens im Wege einer persönlichen geistigen Schöpfung realisiert, geniest Urheberrechtsschutz für die so entstandene Homepage - die Idee als solche kann gleichwohl aufgegriffen werden.

Der Urheberrechtsschutz umfasst i.d.R. nicht Titel (möglw. markenrechtl. Werktitelschutz), Namen, Slogans (streitig) und ähnlich kurze Bezeichnungen. Erfasst werden (mangels Schöpfungshöhe) ebenfalls nicht Massen-Artikel durchschnittlichen “Schaffens”.

 

Wie lange hält ein Urheberrechtschutz an

Das Urheberrecht wirkt in der Regel zunächst einmal während der Lebenszeit des Urhebers und darüber hinaus 70 Jahre nach dessen Tod. Bei Miturhebern ist der Längstlebende.entscheidend.

 

Wie entsteht ein Urheberrecht

In Deutschland entsteht - wie heute in vielen Staaten - der Urheberrechtsschutz automatisch, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Irgendeine Eintragung oder irgendwelche amtlichen Gebühren fallen nicht an (zu Beweiszwecken ist eine Hinterlegung des Werkes i.d.R. empfehlenswert).

 

Sind Urheberrechte übertragbar

Grundsätzlich sind Verwertungsrechte übertragbar. “Das Urheberrecht” kann jedoch nicht verkauft werden, da das sog. Urheberpersönlichkeitsrecht stets beim Urheber verbleibt.

Das Urhebergesetz geht bei der Übertragung von Verwertungsrechten zugunsten des Urhebers davon aus, dass dieser im Zweifel nur das zur Vertragserfüllung notwendige übertragen will (Zweckübertragungstheorie).

Eine zentrale Rolle im Rahmen der Einräumung von Verwertungsrechten bilden sog. Lizenzen. Dahinter verbirgt sich eine Vielfalt rechtlicher, tatsächlicher und finanzieller Regelungen.

 

Der Urheber ist Eigentümer seiner “Worte”, nicht “seiner” Bücher.

Urheberschaft ist nicht mit Eigentum gleichzusetzen. Der Autor eines Buches hat hieran ein - immaterielles (intellectual) - Recht. Auch unrechtmässige Kopien “gehören” nicht dem Urheber - gleichwohl kann er deren Vernichtung erzwingen.

 

Welche Bedeutung hat der Copyrighthinweis

Dieser Hinweis empfiehlt sich auf jedem dafür geeigneten urheberrechtlichen Werk, da er zu einer so genannten Beweislastumkehr führt: Nicht der Urheber des so gekennzeichneten Werkes muss beweisen, dass er der Urheber ist, sondern Dritte.

it law patent agent europe ip law firm european law european ip lawyer law firm English Fachkanzlei-Köln-Anwalt-Hamburg-Markennamen-Dresden-iprecht-Leipzig-Hildesheim-Göttingen-Celle-Onsabrück-Oldenburg-Kiel-Lübeck-Anwalt Deutsch

 anwalt-drucken Ankam Berlin Hamburg München Köln Frankfurt Stuttgart Dortmund Düsseldorf Essen Bremen Hannover Leipzig Dresden Nürnberg Duisburg Bochum Bielefeld Wuppertal Bonn Mannheim Karlsruhe Wiesbaden Münster Augsburg Gelsenkirchen Aachen Mönchengladbach Braunschweig Chemnitz Krefeld Halle Magdeburg Freiburg  anwalt kanzlei iprechte ip-anwalt drucken | markenrecht-ip-recht-patentrecht lebensmittelrecht arzneimittelrecht Oberhausen Lübeck Erfurt Rostock Mainz Kassel Hagen Hamm Saarbrücken Herne Ludwigshafen Osnabrück Solingen Leverkusen Oldenburg Potsdam Neuss Heidelberg Paderborn Darmstadt Regensburg Würzburg Ingolstadt Heilbronn Ulm Göttingen Wolfsburg Recklinghausen anwalt gesundheitsrecht anwalt energierecht energiewirtschaftsrecht technikrecht technikanwalt patent marke design domain erfindung markenanwalt designanwalt geschmackmusteranwalt gebrauchsmusteranwalt markenportfolio portfolioanalyse speichern | technikrecht-medienrecht Pforzheim Offenbach Bottrop Bremerhafen Fürth Remscheid Reutlingen Moers Koblenz multimediarecht werberecht Erlangen Trier Salzgitter Siegen Jena Hildesheim Cottbus Gera Wilhelmshaven Delmenhorst abmahnung anwalt abmahnschreiben nebst unterlassungserklärung fristsetzung fachanwalt wettbewerbsrecht Markenverletzung einstweilige Verfügung Recht am eigenen Bild telekommunikationsrecht telekommunikationsanwalt zurück | iprechtler-markenrechtler-patentrechtler designrechtler gebrauchsmusterrechtler Lüneburg Hameln Wolfenbüttel Nordhorn Cuxhaven Emden Lingen Peine Melle Stade Goslar Neustadt wettbewerbsrechtler technikrechtler ernergierechtler Zürich Genf Bern Basel Lausanne Winterthur St Gallen Luzern Lugano Biel Thun musikrechtler urheberrechtler domainrechtler Schaffhausen Chur Wien Graz Linz Innsbruck Salzburg Klagenfurt Villach Wels St Pölten Dornbirn Steyr Feldkirch Bregenz Anwalt Horak Rechtsanwalt Michael Horak markenrechtler kartellrechtler europarechtler vergaberechtler internationeles Recht Österreich Schweiz anwalt Schutz Zürich Genf Bern Basel Lausanne Winterthur St Gallen Luzern Lugano Biel Thun Schaffhausen Chur Wien Graz Linz Innsbruck Salzburg Klagenfurt Villach Wels St Pölten Dornbirn Steyr Feldkirch Bregenz Fachkanzlei Online-Anfrage

 

 

 Filmrecht  Recht am eigenen Bild  Wettbewerbsrecht  Abmahnung-Allgemein  Lizenzvertragsmuster  Europarecht  Gesellschaftsrecht  Handelsrecht  Recherchen

 

 

© 1998-2011 Rechtsanwalt Horak· Uhlemeyerstr. 9+11 · 30175 Hannover · Fon: 0.511.590910.20 · Fax: 0.511.590910.55 · mailto:horak@iprecht.de