BGH URTEIL I ZR 124/06 vom 28. Mai 2009 LIKEaBIKE | Die Übernahme von Merkmalen eines Erzeugnisses, die dem freizuhaltenden Stand der Technik angehören und der angemessenen Lösung einer techni-schen Aufgabe dienen, kann wettbewerbsrechtlich unlauter sein, wenn eine dadurch hervorgerufene Gefahr einer Herkunftstäuschung durch zumutbare Maßnahmen zu vermeiden ist. |
BGH, Urteil vom 18.10.2007, Az.: I ZR 100/05 - Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters | Ein Muster von Fassaden- und Dacheindeckungsplatten kann auch dann eigentümlich sein, wenn es zwar eine gängige geometrische Form verwendet, diese Form aber für den mit Durchschnittskönnen und der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets ausgestatteten Mustergestalter im Hinblick auf vermeintliche funktionsbedingten Nachteile von vornherein ausscheidet. |
OLG HAMM 4 U 148/05 vom 19. Januar 2006 | Mit dem Wechsel von ehemals “Eigentümlichkeit” zu “Eigenart” ist eine inhaltliche Änderung gegeben. Maßgebend ist nicht mehr die Gesamtheit des vorbekannten Formenschatzes wie unter der Geltung des alten Geschmacksmusterrechtes, wonach es für die Schutzfähigkeit des Musters auf dessen Eigentümlichkeit ankam . Insoweit hat ein Maßstabswechsel stattgefunden, als es nicht mehr auf eine bestimmte Schöpfungshöhe des Musters ankommt, sondern auf die Unterscheidbarkeit des geschützten Musters von einzelnen vorbekannten anderen Mustern. |