BGH-Beschluss vom 14.03.2000 – KZB 34/99 “Hörgeräteakustik”Ungeachtet der Frage, ob die Beziehungen zwischen einer Krankenkasse und einem Leistungserbringer bürgerlich – oder öffentlich-rechtlicher Natur sind, sind entsprechende Streitigkeiten – auch soweit kartellrechtliche Ansprüche in Rede stehen, seit dem 01.01.2000 den Sozialgerichten zugewiesen.(§ 51 Abs. 2 Satz 2 SGG in der Fassung vom 01.01.2000 in Verb. mit § 87 Abs. 1 Satz 3 GWB n. F.). |