Honorar von Horak Rechtsanwälte/PatentanwälteUnsere Kanzlei Horak Rechtsanwälte/Patentanwälte bietet ein transparentes und flexibles Honorarmodell, das sich nach den spezifischen Anforderungen und dem Umfang des Mandats richtet. Dabei berücksichtigen wir stets die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten und ermöglichen eine klar kalkulierbare Vergütung.
1. Abrechnung nach Aufwand (Zeitaufwand)In den meisten Fällen erfolgt unsere Vergütung auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwands. Dies bietet unseren Mandanten den Vorteil, dass die Kosten exakt auf die geleistete Arbeit abgestimmt sind. Details:- Stundensatz: Der Stundensatz variiert je nach Komplexität der Angelegenheit und dem Fachbereich. Im Bereich des IP-Rechts liegt der Stundensatz typischerweise zwischen 250 € und 350 € netto.
- Zeiterfassung: Sämtliche Tätigkeiten werden minutengenau dokumentiert, sodass die Abrechnung für den Mandanten nachvollziehbar bleibt.
- Beispiele:
- Markenanmeldung (international): Aufwand von ca. 5 Stunden, Gesamtkosten ca. 1.250 € bis 2.000 € netto.
- Patentrecherche: Aufwand von 3 bis 5 Stunden, Gesamtkosten ca.750 € bis 1250 € netto.
- Abmahnabwehr im Wettbewerbsrecht: Aufwand von 6 bis 8 Stunden, Gesamtkosten ca. 1.500 € netto.
2. PauschalhonorareFür viele standardisierte Leistungen bieten wir Pauschalvergütungen an. Diese sind besonders geeignet, wenn der Arbeitsaufwand im Voraus klar abschätzbar ist. Typische Pauschalen im IP-Recht:- Markenanmeldung (national, ohne Recherche): 175 € netto, zzgl. Amtsgebühren.
- EU-Markenanmeldung (Unionsmarke): 275 € netto, zzgl. Amtsgebühren.
- Patentanmeldung (national, ohne Prüfung des Standes der Technik): 1000 € netto, zzgl. Amtsgebühren.
- Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA): Pauschale ab 2.000 € netto, je nach Verfahrenskomplexität.
3. Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)Hilfsweise, insbesondere bei gerichtlichen Verfahren, rechnen wir nach den Vorschriften des RVG ab. Die Gebühren richten sich hierbei nach dem Streit- oder Gegenstandswert des jeweiligen Mandats. Beispiele aus dem Bereich des IP-Rechts nach RVG:Markenrechtliche Abmahnung: - Gegenstandswert: 50.000 €
- Vergütung (außergerichtlich):
- Geschäftsgebühr: 1.336,90 € netto (1,3-Gebühr)
- Post- und Telekommunikationspauschale: 20 € netto
- Gesamt: 1.356,90 € netto
Einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstoßes: - Gegenstandswert: 100.000 €
- Vergütung (gerichtlich):
- Verfahrensgebühr: 2.184 € netto (1,3-Gebühr)
- Terminsgebühr: 1.338 € netto (1,2-Gebühr)
- Gesamt: 3.522 € netto
Patentverletzungsverfahren: - Gegenstandswert: 500.000 €
- Vergütung (gerichtlich):
- Verfahrensgebühr: 5.214 € netto
- Terminsgebühr: 3.942 € netto
- Gesamt: 9.156 € netto
Warum Zeitaufwand und Pauschalen?Unser Ziel ist es, unseren Mandanten eine transparente und planbare Kostenstruktur zu bieten. - Zeitaufwand eignet sich für komplexe, individuelle Mandate, bei denen der tatsächliche Arbeitsaufwand schwer vorhersehbar ist.
- Pauschalen bieten sich für standardisierte Leistungen an, die häufig nachgefragt werden und deren Arbeitsumfang klar definiert ist.
- RVG wird nur angewendet, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Zusatzleistungen und BeratungspaketeWir bieten auch umfassende Beratungspakete für Unternehmen an, die regelmäßige IP-Leistungen benötigen, wie z. B. Markenüberwachungen, Vertragsprüfungen oder Lizenzierungsstrategien. Diese können individuell auf den Bedarf des Mandanten abgestimmt werden.
Für weitere Informationen oder ein individuelles Angebot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |