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Kanzlei horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte

horak Rechtsanwälte steht für zielorientierte Beratung und exzellente Vertretung auf höchstem fachlichen Niveau.

Dabei ist horak Rechtsanwälte weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften unterschiedlicher Grössenordnungen sowie Privatpersonen auf der gesamten Palette des IP-Rechts und des Technikrechte. Das ist auch gut so.

Wir bieten jedoch mehr. Unsere Anwälte sind spezialisiert. Sie kennen uns vielleicht schon, weil Sie uns beauftragt haben. Eventuell kennen Sie einen unserer Anwälte auch aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen, unseren Seminaren oder sonstigen Auftritten. Sollten Sie zum ersten Mal von uns hören, bieten wir Ihnen an, einen zuverlässigen anwaltlichen Partner kennenzulernen, der Ihren Erfolg mitgestaltet. Oder Sie interessieren sich aufgrund unseres Profils für einen unserer Schwerpunkte, der Ihnen in Ihrem Beraternetzwerk noch fehlt.

Unser Profil wird durch unsere Anwälte geprägt. Wir sind Dienstleister. Fachliche Kompetenz, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und Erfahrung bilden unsere Grundlage. Spezialisierung, verzweigte Branchen- und Fachkenntnisse sowie Kreativität sind individuell ausgeprägte Züge unserer Anwälte von der Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Frühzeitige Rechtsberatung ermöglicht Ihnen rechtlich abgesicherte Aktivitäten. Im Streitfall stehen wir im Einzelfall auch alternativen Lösungswegen, z.B. durch Mediation und Schiedsverfahren, offen gegenüber.

Das Dezernat für IP-Recht und IT-Recht führen Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak gemeinsam mit Rechtsanwältin Julia Ziegeler. Im internationalen Umfeld bestehen vertiefte Kooperationen zu Rechtsanwalts- und Patentanwaltskanzleien in allen Staaten weltweit, die gewerbliche Schutzrechte anbieten. Im internationalen Ausland können neben Rechtsanwälten und Patentanwälten auch sog. Patent Agents (engl.) beauftragt werden. Im IT-Recht wächst der internationale Bedarf stetig. Auch deshalb verfügen wir über ein ausgeprägtes internationales Kooperationsnetzwerk.

Unsere Fachanwälte und  Rechtsanwälte haben fundiertes Wissen und umfangreiche Erfahrung in ihren Fachbereichen auf der gesamten Klaviatur des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts:


Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst die Verteidigung und Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sowie Schutzrechte im geschäftlichen Verkehr. Fachanwälte in diesem Bereich können:

  • Markenrecht: Anmeldung, Schutz und Verteidigung von Marken, einschließlich Abmahnungen und Verfahren bei Markenverletzungen.
  • Patentrecht: Beratung und Vertretung bei Patentanmeldungen und Patentstreitigkeiten.
  • Designrecht: Schutz von Designs und Bekämpfung von Produktpiraterie.
  • Wettbewerbsrecht: Schutz vor unlauterem Wettbewerb (z. B. durch Abmahnungen) und Vertretung in Streitfällen.
  • Lizenzrecht: Verhandlungen und Vertragsgestaltung für Lizenzen an Schutzrechten.
  • Geheimnisschutz: Beratung zu Geschäftsgeheimnissen und Know-how-Schutz, auch nach dem Geschäftsgeheimnisschutzgesetz.


Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht

Dieses Rechtsgebiet schützt geistige und kreative Leistungen. Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht befassen sich mit:

  • Urheberrecht: Schutz und Durchsetzung von Urheberrechten, Lizenzverhandlungen und Schadensersatzansprüche bei Urheberrechtsverletzungen.
  • Medienrecht: Beratung und Vertretung in Bezug auf Pressefreiheit, Persönlichkeitsrechte und Haftung für Inhalte (z. B. in Print, TV, Online).
  • Verlagsrecht: Gestaltung von Verlagsverträgen und Klärung von Nutzungsrechten.
  • Film- und Musikrecht: Vertragsgestaltung für Künstler und Produzenten, GEMA-Fragen und Verwertungsgesellschaften.
  • Onlinerecht: Rechtliche Beratung zu Streaming-Diensten, sozialen Medien, Blogs und Plattformhaftung.
  • Datenschutz: Sicherstellung der rechtlichen Konformität von Medienunternehmen mit Datenschutzvorschriften (z. B. DSGVO).


IT-Recht

Das IT-Recht bezieht sich auf rechtliche Aspekte der Informationstechnologie. Rechtsanwälte in diesem Bereich beraten zu:

  • Softwareverträge: Gestaltung und Prüfung von Lizenz-, Entwicklungs- und Wartungsverträgen.
  • E-Commerce: Rechtliche Beratung zu Online-Shops, Verbraucherschutz und AGB.
  • Cybersecurity: Unterstützung bei rechtlichen Aspekten von Datensicherheit und bei Cyberangriffen.
  • Haftung im Internet: Klärung der Verantwortlichkeit bei Rechtsverletzungen im Netz (z. B. Urheberrechtsverstöße).
  • Blockchain und KI: Beratung bei innovativen Technologien und deren rechtlichen Rahmenbedingungen.


Gesundheitsrecht

Das Gesundheitsrecht umfasst rechtliche Fragen im medizinischen Bereich, einschließlich:

  • Berufsrecht für Ärzte und Heilberufe: Beratung bei Zulassungsfragen und berufsrechtlichen Streitigkeiten.
  • Krankenhausrecht: Unterstützung bei Finanzierungs- und Abrechnungsfragen sowie Compliance.
  • Medizinprodukterecht: Beratung zu regulatorischen Anforderungen und Haftung.
  • Patientenrecht: Vertretung von Patienten und Leistungserbringern bei Haftungsfällen und Vertragsstreitigkeiten.
  • Telemedizin: Gestaltung von Verträgen und Sicherstellung der rechtlichen Einhaltung.


Technikrecht

Das Technikrecht behandelt rechtliche Fragen im Bereich neuer Technologien:

  • Technische Schutzrechte: Beratung und Durchsetzung von Patenten, Gebrauchsmustern und technischen Innovationen.
  • Regulierungen: Unterstützung bei der Einhaltung technischer Normen und Standards.
  • Produkthaftung: Vertretung bei Mängelhaftung und Schadenersatzforderungen.
  • Regulierung von Zukunftstechnologien: Rechtliche Unterstützung bei Robotik, KI und automatisierten Prozessen.


Vertragsprüfung und -erstellung sowie Vertragsrecht

Rechtsanwälte in diesem Bereich unterstützen umfassend bei:

  • Erstellung von Verträgen: Entwicklung rechtssicherer Verträge (z. B. Kauf-, Miet-, Werkverträge).
  • Prüfung von Verträgen: Identifikation von Risiken und Formulierung von Änderungen.
  • Verhandlungsführung: Unterstützung bei Verhandlungen, insbesondere in komplexen Geschäftssituationen.
  • Durchsetzung: Vertretung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vertragsverletzungen.


Werberecht

Das Werberecht umfasst rechtliche Fragen der Werbung und des Marketings:

  • Wettbewerbsrecht: Sicherstellung der Rechtmäßigkeit von Werbemaßnahmen.
  • Kennzeichnungsrecht: Beratung zu rechtlichen Vorgaben für Werbung (z. B. Influencer-Marketing, Schleichwerbung).
  • Marken- und Urheberrecht: Schutz kreativer Werbeinhalte.
  • Datenschutz in der Werbung: Konformität bei der Nutzung von Kundendaten für Marketing.


Kartellrecht

Das Kartellrecht regelt die Wettbewerbsbeschränkungen und Monopolstellungen:

  • Fusionskontrolle: Beratung und Vertretung bei Unternehmensfusionen.
  • Missbrauchsaufsicht: Verteidigung gegen Vorwürfe des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.
  • Kartellrechtliche Compliance: Beratung zur Einhaltung kartellrechtlicher Vorschriften.
  • Schadensersatz: Vertretung bei Kartellschäden.


Vergaberecht

Im Vergaberecht beraten Rechtsanwälte:

  • Öffentliche Ausschreibungen: Unterstützung bei der rechtssicheren Durchführung und Teilnahme.
  • Nachprüfungsverfahren: Vertretung bei Streitigkeiten um die Vergabe öffentlicher Aufträge.
  • Vertragsgestaltung: Sicherstellung fairer Bedingungen in Vergabeverträgen.


Nationales und internationales Wirtschaftsrecht

Dieses Rechtsgebiet umfasst:

  • Gesellschaftsrecht: Beratung bei Gründung, Umstrukturierung und Auflösung von Unternehmen.
  • Handelsrecht: Gestaltung von Handelsverträgen und Beratung zu internationalen Handelsfragen.
  • Investitionsrecht: Unterstützung bei grenzüberschreitenden Investitionen.
  • Schiedsverfahren: Vertretung in nationalen und internationalen Streitigkeiten.

IP-/IT- und Wirtschaftsrecht

Die Beratung und Vertretung von Mandanten im Bereich des IP-/IT- und Wirtschaftsrechts erfordert ein tiefgehendes Verständnis sowohl der rechtlichen Rahmenbedingungen als auch der technischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge. In der anwaltlichen Praxis umfasst dies eine Vielzahl von Tätigkeitsfeldern, die sich sowohl auf die vorbeugende Beratung als auch auf die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung erstrecken.


1. Beratung im IP-/IT- und Wirtschaftsrecht

1.1. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (IP-Recht)

Der Schutz von geistigem Eigentum ist essenziell für technologiegetriebene Unternehmen und kreative Branchen. Die Beratung erstreckt sich auf:

  • Markenrecht: Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Markenrechten, Markenlizenzierung und Portfoliostrategien.
  • Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht: Beratung zu Patentanmeldungen, Patentstrategien und Schutzrechten.
  • Designrecht: Eintragung und Verteidigung von Designs.
  • Urheberrecht: Schutz und Lizenzierung von Software, kreativen Inhalten, Medienproduktionen sowie Schutz digitaler Werke.
  • Know-how-Schutz und Geschäftsgeheimnisse: Entwicklung von Schutzkonzepten und Durchsetzung von Ansprüchen gegen unbefugte Nutzung.

1.2. IT-Recht und Digitalisierung

Digitale Geschäftsmodelle und IT-Dienstleistungen erfordern rechtliche Absicherung in verschiedenen Bereichen:

  • Software- und Lizenzverträge: Gestaltung und Verhandlung von SaaS-, PaaS- und On-Premises-Softwareverträgen.
  • Cloud-Computing und Outsourcing: Beratung zu SLA, Datenschutz und Haftung in IT-Projekten.
  • IT-Sicherheitsrecht: Strategien zur Absicherung gegen Cyberangriffe, Datenschutzverstöße und Haftungsrisiken.
  • E-Commerce- und Plattformrecht: Beratung zu Online-Marktplätzen, Geschäftsbedingungen, AGB-Gestaltung und Verbraucherschutz.
  • Künstliche Intelligenz (KI) und neue Technologien: Rechtliche Einordnung von KI-generierten Werken, Haftungsfragen und regulatorische Anforderungen.

1.3. Datenschutz und Compliance

Unternehmen müssen Datenschutzvorgaben (z. B. DSGVO, TTDSG) erfüllen:

  • Datenschutzerklärungen und Verträge: Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV), Datenschutzerklärungen und Richtlinien.
  • Data-Governance und internationale Datentransfers: Beratung zu Privacy-Shield-Nachfolgelösungen und Drittland-Transfers.
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIA): Risikobewertung für datenintensive Geschäftsmodelle.

1.4. Wirtschaftsrechtliche Beratung

Unternehmen benötigen rechtliche Unterstützung bei:

  • Gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen: Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen, Joint Ventures, M&A-Transaktionen.
  • Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement: AGB, Lieferantenverträge, Vertriebspartnerschaften, Kooperationen.
  • Handelsrecht und Internationales Wirtschaftsrecht: Gestaltung von internationalen Verträgen und Absicherung grenzüberschreitender Lieferungen.


2. Vertretung in IP-/IT- und Wirtschaftsstreitigkeiten

Neben der präventiven Beratung übernehmen Anwälte die Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren:

2.1. Streitigkeiten im gewerblichen Rechtsschutz

  • Markenstreitigkeiten: Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Löschungsverfahren.
  • Patentrechtsstreitigkeiten: Durchsetzung und Abwehr von Patentverletzungen, Nichtigkeitsklagen.
  • Urheberrechtsstreitigkeiten: Unterlassungs- und Schadensersatzklagen bei unberechtigter Nutzung.

2.2. IT-Rechtliche Streitigkeiten

  • Vertragsstreitigkeiten in IT-Projekten: Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus fehlerhaften IT-Leistungen, Vertragskündigungen.
  • Haftung für IT-Sicherheitsvorfälle: Ansprüche nach Cyberangriffen, Datenschutzverletzungen und Betriebsstörungen.
  • E-Commerce-Streitigkeiten: Konflikte mit Verbraucherschutzbehörden, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

2.3. Datenschutzrechtliche Verfahren

  • Bußgeldverfahren der Datenschutzbehörden: Verteidigung gegen DSGVO-Bußgelder und behördliche Anordnungen.
  • Datenschutzklagen: Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Vertretung in Sammelklagen.

2.4. Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten

  • Gesellschafterstreitigkeiten: Auseinandersetzungen über Unternehmensführung, Ausschluss von Gesellschaftern.
  • Vertragsrechtliche Auseinandersetzungen: Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Unternehmensverträgen.
  • Produkthaftung und Compliance-Verstöße: Vertretung in regulatorischen Verfahren.


3. IP-/IT- und Wirtschaftsrechts

Die anwaltliche Beratung und Vertretung im IP-/IT- und Wirtschaftsrecht ist durch hohe Spezialisierung geprägt. Sie umfasst die Entwicklung rechtssicherer Strategien zur Nutzung geistigen Eigentums, die Gestaltung und Absicherung von IT- und Digitalisierungsprojekten sowie die umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung. In Streitfällen vertreten Anwälte Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, um wirtschaftliche und rechtliche Interessen durchzusetzen.

 

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