Vertragsklauseln und deren allgemeine Bedeutung:Achtung: Die Musterklauseln sind nicht für einen konkreten Einzelfall wiedergegeben. Sie ersetzen keine anwaltliche Vertragsgestaltung. Es kann auch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder auch nur Aktualität übernommen werden: Die rechtlichen Rahmenbedingungen (Gesetze, Rechtsprechung usw.) ändern sich - eine anwaltliche Vertragsgestaltung berücksichtigt das. Sie können die Muster von unserer Seite kostenlos verwenden und auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Voraussetzung für diese Gestattung ist jedoch, dass Sie einen Link im Impressum Ihres Internetauftritts mit folgendem Wortlaut hinterlegen: “Vertragsmuster von horak Rechtsanwälte www.iprecht.de “. Sollten Sie eine andere Verlinkung wünschen oder Fragen hierzu haben, schicken Sie uns bitte eine email an horak@iprecht.de . Die nachfolgenden Klauselwerke aus dem IP-Recht finden Sie hier: Weitere Klauseln zum IP-Recht auf Anfrage. MusterklauselnHier eine summarische Erläuterung von Musterklauseln in den IP-, IT- und Wirtschaftsrechtsverträgen. Diese Klauseln sind essenziell für die rechtliche Absicherung und den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen.
1. Musterklauseln im IP-Recht (Gewerblicher Rechtsschutz & Urheberrecht)1.1. Lizenzverträge(a) Lizenzumfang (exklusive/nicht-exklusive Lizenz) „Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine [exklusive/nicht-exklusive] Lizenz zur Nutzung des [Patents/Marke/Designs/urheberrechtlichen Werks] in folgendem Gebiet: [Länder/Gebiet]. Die Nutzung ist auf folgende Zwecke beschränkt: [Beschreibung].” (b) Laufzeit & Kündigung „Der Lizenzvertrag wird für eine Laufzeit von [X] Jahren geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils [X] Jahre, sofern keine Partei mit einer Frist von [X] Monaten kündigt.“ (c) Vergütung (Lizenzgebühren) „Der Lizenznehmer zahlt eine einmalige Lizenzgebühr in Höhe von [€X] sowie eine laufende Gebühr in Höhe von [X]% des Nettoumsatzes aus der Nutzung des lizenzierten Rechts.“ (d) Schutzrechtsverletzungen & Haftung „Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber über mögliche Schutzrechtsverletzungen unverzüglich zu informieren und an der Rechtsdurchsetzung mitzuwirken.“
1.2. Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)(a) Vertraulichkeitsverpflichtung „Die empfangende Partei verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen und Dritten gegenüber geheim zu halten.“ (b) Vertragsstrafe bei Verstoß „Für jede schuldhafte Verletzung der Vertraulichkeitspflicht zahlt die empfangende Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von [€X].“
2. Musterklauseln im IT-Recht2.1. Software-Lizenzverträge(a) Nutzungsrechte „Der Lizenznehmer erhält ein [einfaches/ausschließliches] Nutzungsrecht an der Software für [internen/externe] Zwecke. Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers gestattet.“ (b) Wartung & Updates „Der Lizenzgeber stellt während der Laufzeit dieses Vertrags Updates und Patches bereit. Supportleistungen werden werktags zwischen [9:00 und 17:00 Uhr] erbracht.“ (c) Gewährleistung & Haftung „Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßer Nutzung im Wesentlichen frei von Mängeln ist. Schadensersatzansprüche sind auf [X] Euro begrenzt.“
2.2. Cloud- & Hosting-Verträge(a) Verfügbarkeit (SLA-Klausel) „Der Anbieter garantiert eine Systemverfügbarkeit von mindestens 99,5 % im Monatsmittel. Sollte die Verfügbarkeit darunter liegen, hat der Kunde Anspruch auf eine Gutschrift gemäß folgender Staffelung: [Beschreibung].“ (b) Datenschutz & AVV (gem. Art. 28 DSGVO) „Der Anbieter verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur auf Weisung des Kunden und gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten. Die Parteien schließen hierzu einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).“
3. Musterklauseln im Wirtschaftsrecht3.1. Gesellschaftsvertrag (GmbH, KG, AG)(a) Geschäftsführung & Vertretung „Die Geschäftsführung wird durch die Gesellschafter [Namen] ausgeübt. Entscheidungen, die über [X] Euro hinausgehen, bedürfen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.“ (b) Stimmrechte & Beschlussfassung „Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern nicht das Gesetz oder dieser Vertrag eine qualifizierte Mehrheit verlangt.“ (c) Wettbewerbsverbot „Gesellschafter dürfen sich während der Dauer der Beteiligung nicht an konkurrierenden Unternehmen beteiligen oder diese beraten.“
3.2. M&A-Verträge (Unternehmenskauf, Due Diligence, Share Deals)(a) Kaufpreis & Zahlungsmodalitäten „Der Käufer zahlt für 100 % der Geschäftsanteile einen Kaufpreis von [X] €, zahlbar in [Raten/einmalig] zum [Datum].“ (b) Garantien & Freistellungen „Der Verkäufer garantiert, dass das Unternehmen frei von unbestrittenen Verbindlichkeiten über [X] € ist. Der Verkäufer stellt den Käufer von sämtlichen Altverbindlichkeiten frei.“
3.3. Liefer- & Vertriebsverträge(a) Lieferzeit & Vertragsstrafe „Der Lieferant verpflichtet sich, die bestellte Ware innerhalb von [X] Tagen zu liefern. Im Verzugsfall zahlt der Lieferant eine Vertragsstrafe von [X]% des Kaufpreises pro Verzugstag.“ (b) Eigentumsvorbehalt „Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises beim Verkäufer.“
3.4. AGB-Klauseln (nach §§ 305 ff. BGB)(a) Haftungsbeschränkung „Die Haftung des Verkäufers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.“ (b) Gerichtsstand & Anwendbares Recht „Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist [Ort].“
4. MusterklauselnMusterklauseln sind entscheidend für die rechtliche Absicherung und wirtschaftliche Gestaltung von Verträgen im IP-, IT- und Wirtschaftsrecht. Eine präzise Formulierung schützt Unternehmen vor Haftungsrisiken, Urheberrechtsverletzungen, Datenschutzverstößen und Geschäftsrisiken. |