Rechtsberatung und Rechtsschutz BaurechtDas Private Baurecht regeln Zivilrecht, Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens – wie Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern - sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer Natürlich benötigt ein im Baurecht beratender Anwalt auch ein hohes Maß an technischem Grundverständnis. Beides bringen horak Rechtsanwälte mit, um alle Leistungsphasen, also die nachfolgenden begleiten, beraten und - auch vor Gerichten und Schiedsgerichten - vertreten zu können: - Grundlagenermittlung,
- Vorplanung,
- Entwurfsplanung,
- Genehmigungsplanung,
- Ausführungsplanung,
- Vorbereitung der Vergabe,
- Mitwirkung bei der Vergabe,
- Objektüberwachung,
- Objektbetreuung und Dokumentation.
Natürlich bearbeiten und erstellen wir Projektverträge, Rahmenvereinbarungen, Architektenverträge, etc. Ferner kennen wir uns mit der Geltendmachung von Honorarforderungen und Fragen der Ingenieurshaftung aus. Demzufolge umfassen unsere Leistungen auch folgendes:- Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen unter Beteiligung von Architekten (Architektenverträge) oder Ingenieuren (Ingenieursverträge) sowie Bauverträgen aller Art
- Beratung und Vertretung bei der Vertragsabwicklung (u.a. bei Planungsänderungen, Änderungen der Bauzeit, Koordination, Kündigung, Honorar)
- Abwehr bzw. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, beispielsweise wegen Planungs- oder Überwachungsfehlern,
- Beratung und Vertretung bei Honorarfragen (insbesondere auch nach HOAI); dies sowohl außergerichtlich als auch vor Gerichten in ganz Deutschland
- Prozessuale Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen von Beweis- oder Klageverfahren
- Beratung und Vertretung bei sonstigen Haftungsfragen, einschliesslich der Verantwortlichkeiten der übrigen Projektbeteiligten
- Rechtsberatung zum Berufsrecht für Ingenieure und Architekten sowie zur Berufshaftpflichtversicherung
- Außergerichtliches Konfliktmanagement (Mahnung, Inkasso, Verhandlung, Vergleich) zwecks Risikominimierung
- Deutschlandweite Vertretung in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren (auch vor Handwerkskammern, Ingenieurskammern und IHKen)
Wir vertreten und beratenrechtlich u.a. die nachfolgenden Bauverträge, Ingenieursverträge oder sonstige Verträge: - Rahmenverträge
- Generalunternehmerverträge
- Subunternehmerverträge
- Architektenverträge
- Projektmanagementverträge
- Projektsteuerungsverträge
- Fachplanerverträge
- Beratungsverträge
- Dienstleistungsverträge
- allgemeine Werkverträge
- Werklieferverträge
- Maschinenerstellungsverträge
- Bauteillieferverträge
- Elektrotechnische Vertragswerke
- Gutachterverträge
- Projektentwicklungsverträge
- Gesellschaftsverträge
- Entsorgungsverträge
- ARGE-Verträge
- Kooperationsverträge
- Entwicklungsverträge
- Know-How-Verträge
- Forschungsverträge
Natürlich erstellen wir derartige Verträge nach Ihren Vorgaben mit Ihrem technischen Know-how unter Einbezug unseres rechtlichen Könnens, damit die Leistungen eindeutig festgelegt, Termine eingehalten und der Geldfluss geregelt ausfällt. Dabei berücksichtigen wir Standardproblematiken, wie Gefahrübergang, Gewährleistung und Haftung ebenso, wie die Frage, welche Rechte wer wielange und wo besitzt sowie zahlreiche weitere Spezialfragen, die nicht immer von Bedeutung sind. Wir prüfen auch vorhandene Regelwerke, setzen Rechte der Bauunternehmen, Handwerker, Subunternehmer, Ingenieurgesellschaften, Unternehmer oder sonstigen Beteiligten durch und bieten hierdurch eine umfassende Beratung und Vertretung. Wir informieren und beraten Sie im gesamten Baurecht anwaltlich.Im Folgenden finden Sie aktuelle baurechtliche Entscheidungen: Besuchen Sie auch unsere Baurechtseite www.baurechthannover.com . Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak
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