Nach Themen sortierte Urteile - zumindest in Leitsätzen - sind auf den folgenden Seiten dargestellt. Neben den Leitsätzen finden sich teils Sachverhaltszusammenfassungen sowie Urteilsanmerkungen. Anmerkungen geben unsere Auffassung wieder und können keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Bedenken Sie bitte stets, dass jedem Urteil, selbst einem höchstrichterlichen, ein bestimmter Einzelfall zugrunde liegt. Verallgemeinerungen sind daher in der Regel weder möglich noch sinnvoll. Vielmehr erscheint häufig eine Überprüfung des individuellen Sachverhalts sinnvoll. Eine solche Prüfung kann ein Anwalt Ihres Vertrauens leisten. |
|
Nachfolgend einige bedeutende Entscheidungen: 1. BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 185/07 ("AnyDVD") - Aktenzeichen: I ZR 185/07
- Betroffene Schutzrechte: Urheberrecht
- Relevante Normen: § 95a UrhG
- Bedeutung: Der Bundesgerichtshof entschied, dass Software, die technische Schutzmaßnahmen von DVDs umgeht, gegen § 95a UrhG verstößt. Das Verbreiten solcher Software ist daher unzulässig.
2. BGH, Urteil vom 13. Juli 2006 – I ZR 241/03 ("Internet-Versteigerung III") - Aktenzeichen: I ZR 241/03
- Betroffene Schutzrechte: Markenrecht
- Relevante Normen: § 14 MarkenG
- Bedeutung: Der BGH stellte fest, dass Betreiber von Online-Auktionsplattformen unter bestimmten Umständen für Markenrechtsverletzungen durch Nutzer haften können, wenn sie zumutbare Prüfpflichten verletzen.
3. BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 – I ZR 219/05 ("Afghanistan-Papiere") - Aktenzeichen: I ZR 219/05
- Betroffene Schutzrechte: Urheberrecht
- Relevante Normen: § 50 UrhG
- Bedeutung: Es wurde entschieden, dass die Veröffentlichung von als Verschlusssache eingestuften Dokumenten unter bestimmten Umständen durch das Zitatrecht gedeckt sein kann.
4. BGH, Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08 ("Sommer unseres Lebens") - Aktenzeichen: I ZR 69/08
- Betroffene Schutzrechte: Urheberrecht
- Relevante Normen: § 97 UrhG
- Bedeutung: In diesem Urteil befasste sich der BGH mit der Haftung von Anschlussinhabern für Urheberrechtsverletzungen über ihren Internetanschluss. Es wurde klargestellt, dass der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen haftet, wenn er keine angemessenen Sicherungsmaßnahmen ergriffen hat.
5. EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 – C-170/13 ("Huawei ./. ZTE") - Aktenzeichen: C-170/13
- Betroffene Schutzrechte: Patentrecht
- Relevante Normen: Art. 102 AEUV
- Bedeutung: Der Europäische Gerichtshof legte fest, unter welchen Bedingungen der Inhaber eines standardessenziellen Patents (SEP) eine Unterlassungsklage erheben kann, ohne gegen das Kartellrecht zu verstoßen. Es wurden Anforderungen an das Verhalten von Patentinhabern und potenziellen Lizenznehmern definiert.
6. BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 – I ZR 140/08 ("Metall auf Metall") - Aktenzeichen: I ZR 140/08
- Betroffene Schutzrechte: Urheberrecht, Leistungsschutzrecht
- Relevante Normen: § 85 UrhG
- Bedeutung: Der BGH entschied, dass das Sampling von Musiksequenzen die Rechte des Tonträgerherstellers verletzen kann, wenn es ohne dessen Zustimmung erfolgt und die Sequenz nicht in freier Benutzung nach § 24 UrhG verwendet wird.
7. BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 – I ZR 148/13 ("Motorradteile") - Aktenzeichen: I ZR 148/13
- Betroffene Schutzrechte: Designrecht
- Relevante Normen: § 38 DesignG
- Bedeutung: Der BGH stellte klar, dass für die Verletzung von Geschmacksmustern (heute: eingetragenes Design) die Schutzvoraussetzungen streng zu prüfen sind und eine Verletzung nur bei identischer oder nahezu identischer Übernahme vorliegt.
8. BGH, Urteil vom 24. November 2016 – I ZR 220/15 ("An Evening with Marlene Dietrich") - Aktenzeichen: I ZR 220/15
- Betroffene Schutzrechte: Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht
- Relevante Normen: § 22 KUG, § 60 UrhG
- Bedeutung: Es wurde entschieden, dass die Aufführung eines Theaterstücks über das Leben von Marlene Dietrich ohne Zustimmung der Erben zulässig ist, da das postmortale Persönlichkeitsrecht nicht verletzt wurde und die Kunstfreiheit überwiegt.
9. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 – I ZR 68/16 ("Resellervertrag") - Aktenzeichen: I ZR 68/16
- Betroffene Schutzrechte: Urheberrecht, Vertragsrecht
- Relevante Normen: § 69c UrhG
- Bedeutung: Der BGH entschied, dass der Weiterverkauf von Softwarelizenzen
|