| Umfassende Informationen zum Wettbewerbsrecht: |
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- Worum geht es
- FAQ zum Wettbewerbsrecht
- Das wettbewerbsrechtliche Verfahren, beginnend mit der Prüfung einer Werbung über die Abmahnung zur Vermeidung eines Rechtsstreites ist risikobehaftet.
- Praxis der vergleichenden Werbung: “Äpfel mit Birnen zu vergleichen kann zulässig sein, der Apfel darf aber nicht als Birne dargestellt sein”. Nach der bisherigen Rechtsprechung war vergleichende Werbung im Grundsatz unzulässig. Aufgrund der europäischen Richtlinie zur vergleichenden Werbung ist diese Rechtsprechung aufgegeben worden. Nach dieser Richtlinie, die zwischenzeitlich in nationales Recht auch umgesetzt wurde, ist vergleichende Werbung im Grundsatz zulässig. Allerdings setzt diese Zulässigkeit die Erfüllung eines umfangreichen Kriterienkataloges voraus.
- Abmahnung (Beispiel) aufgrund §§ 4ff UWG, also wegen wettbewerbswidrigen, irreführender Werbung (einschliesslich vergleichender Werbung).
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